Spendenmöglichkeiten
Das Spendenkonto des Kreisverband Erding-Ebersberg lautet:
DIE LINKE Erding-Ebersberg
IBAN: DE 53 7015 0000 1000 3043 43
BIC: SSKMDEMMXXX
Stadtsparkasse München
Betreff: Spende
Bitte gib bei allen Spenden jeweils Deinen Namen, Vornamen und die Anschrift an. Deine Daten behandeln wir vertraulich. Auf Wunsch stellen wir gern Spendenbescheinigungen aus.
Ihr könnt auch per Einzug spenden. Dazu müsst ihr lediglich das Spendeneinzug PDF aufüllen, ausdrucken und an die im Dokument angegebenen Adresse schicken.
Spenden
für den Kreisverband Erding-Ebersberg
DIE LINKE ist die einzige der im Bundestag vertretenen Parteien, die keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen und Lobbyisten erhält. Unsere wichtigste Einnahmequelle sind unsere Mitgliedsbeiträge. Das macht uns unabhängig vom Einfluss Dritter. Wir sind nicht käuflich. Für Spenden von Genossinnen und Genossen, Sympathisantinnen und Sympathisanten sind wir aber dankbar. Durch diese Spenden ist es möglich, Projekte und Aktionen zu finanzieren, die wir uns sonst nicht oder nicht in diesem Maße leisten könnten. Dafür danken wir im Namen des Kreisverband Erding-Ebersberg allen Spenderinnen und Spendern ganz herzlich. Wir haben noch viel zu tun und jede Menge gute Ideen, die wir mit zusätzlichen Spenden verwirklichen können. Uns hilft jeder Euro.
- Deine Spende ist wichtig, damit wir stark sein können für eine gerechte und friedliche Politik.
- DIE LINKE nimmt keine Spenden von Konzernen und Lobbyisten an – als einzige Partei.
- Bis zu 50 Prozent Deiner Spende bekommst Du über die Steuererklärung wieder.
Die Hälfte zahlt das Finanzamt
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.